Präambel
Die Parteien wollen das menschliche Gesicht in der Globalisierung des Anwerbeprozesses von Fachkräften zeigen. Mit einem klaren Leitbild wollen die Parteien verhindern, dass der unumkehrbare Prozess der Globalisierung bei den Menschen auf dieser Welt Ängste auslöst, die sich vermeiden lassen.
Das Leitbild der Parteien basiert grundsätzlich auf der Anerkennung des Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften, der – neben der Einhaltung der internationalen Menschenrechtskonvention – die oberste Leitlinie für die Unternehmenspraxis der Parteien darstellt. Insbesondere dient er zur Wahrung des Rechts des Einzelnen, zu migrieren, sowie auf dem Verständnis, dass die legitimen Interessen und Verantwortlichkeiten der ausländischen Fachkräfte, der Herkunftsländer und der Arbeitgeber im Zielland miteinander in Konflikt geraten können.
Die Parteien verpflichten sich freiwillig sowohl zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen, insbesondere die Allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung der ILO, als auch der IRIS-Standards der International Organisation of Migration. Darüber hinaus sind die Parteien bestrebt, dass im Rahmen des Anwerbungs- und Vermittlungsprozesses die Gesetze aller beteiligten ausländischen Länder eingehalten werden, in denen die Parteien tätig sind, einschließlich der einschlägigen Arbeits- und Einwanderungsgesetze. Da die GLOBOGATE als verlängerter Arm des Kunden tätig ist und eine Vielzahl an beteiligten Dienstleistern (Sprachschulen, Rekrutierungsagenturen, etc.) in den Anwerbungsprozess einbindet, adressiert die GLOBOGATE nachfolgende soziale Grundsätze - nach denen die GLOBOGATE selber lebt - an alle ihre Geschäftspartner. Die Geschäftspartner haben diese Vorgaben – sofern sie in deren Anwendungsbereich fallen – zu beachten und einzuhalten. Ebenso beachten die Geschäftspartner (darunter fällt selbstredend auch GLOBOGATE) die nachfolgenden Vorgaben, sofern sie in dessen Anwendungsbereich fallen.
1. Menschenrechtliche Grundsätze
1.1 Menschenrechte
Der Geschäftspartner*innen befürwortet und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.
1.2 Keine Diskriminierung
Der Geschäftspartner*innen verpflichtet sich, Chancengleichheit bei der Anwerbung von internationalen Fachkräften zu gewährleisten und jegliche Diskriminierung zu unterlassen, sofern nicht nationales Recht ausdrücklich eine Auswahl nach bestimmten Kriterien vorsieht. Unser Ziel ist es, unser Engagement für diskriminierungsfreie Praktiken am Arbeitsplatz zu gewährleisten, bei denen alle qualifizierten Bewerber*innen und Mitarbeitenden das gleiche Recht auf Beschäftigung und Aufstiegschancen haben, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion, nationaler Herkunft, sexueller Orientierung oder anderen Kategorien, die unter die geltenden Gesetze fallen.
1.3 Chancengleichheit
Zu den Grundsätzen der Geschäftspartner*innen gehört Chancengleichheit bei der Einstellung, Auswahl, Schulung, Vergütung, Beförderung, Versetzung und Zuweisung von Arbeitsplätzen zu gewährleisten und sicherzustellen. Beschäftigungsentscheidungen sind auf der Grundlage gültiger Arbeitsplatzanforderungen zu treffen. Diese Chancen und andere Beschäftigungsbedingungen gelten für qualifizierte Bewerber*innen und Mitarbeiter*innen, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Schwangerschaft, Alter, Religion, nationaler Herkunft, genetischer Veranlagung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität/-ausdruck und/oder anderen geschützten Kategorien gemäß den geltenden Gesetzen
1.4 Antibelästigung
International angeworbene Fachkräfte sollen ein Arbeitsumfeld vorfinden, das frei von Belästigung (sexuelle Belästigung, Mobbing, etc.) ist. Von den Geschäftspartner*innen wird erwartet, dass sie dazu beitragen, dass das Arbeitsumfeld frei von Belästigungen bleibt. Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben Bedenken wegen einer Belästigung geäußert oder an einer Untersuchung teilgenommen oder mitgewirkt haben, sind zu verhindern.
1.5 Zwangs- oder Pflichtarbeit
Die Geschäftspartner*innen haben eine Null-Toleranz-Politik gegen jede Form von Menschenhandel oder damit verbundenen Aktivitäten, einschließlich jeder Form von ungesetzlicher Mitarbeiterbelästigung, Vergeltung, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Sexhandel oder Kinderarbeit. Der Geschäftspartner*innen ist bestrebt, verantwortungsvolle Einstellungs- und Bindungspraktiken in ihren Betrieben zu gewährleisten.
1.6 Gesundheit und Sicherheit
Die Geschäftspartner*innen erkennen eine Verantwortung für den Schutz ihrer Mitarbeitenden und unseres Planeten an. Sie verpflichten sich, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das den höchsten Sicherheits- und Gesundheitsstandards entspricht.
1.7 Gerechte Löhne/Vergütungen
Die Geschäftspartner*innen legen interne Richtlinien fest, um allen Mitarbeitenden eine gerechte Vergütung zu garantieren und ihnen umfassende Möglichkeiten für ihre berufliche Entwicklung zu bieten.
2. Arbeitsrechtliche Grundsätze
2.1 Entlohnung/Vergütung
Das Recht auf eine angemessene Vergütung wird für alle Mitarbeitenden der Geschäftspartner*innen anerkannt (ILO-Abkommen Nr. 100). Die Entlohnung/Vergütung und die sonstigen Leistungen (Sozialleistungen, Urlaub o. Ä.) tragen dem Grundsatz der Fairness Rechnung und entsprechen mindestens den jeweiligen nationalen, gesetzlichen Normen bzw. dem Niveau der nationalen Wirtschaftsbereiche/Branchen.
2.2 Arbeitszeit
Die Geschäftspartner*innen stellen die Einhaltung der jeweiligen nationalen Regelungen und Vereinbarungen zu Arbeitszeit und zu regelmäßigem bezahlten Urlaub sicher. Die Arbeitszeit inklusive der Überstunden darf die vorhandenen gesetzlichen und/oder tarifvertraglichen Normen in den jeweiligen Ländern nicht dauerhaft überschreiten.
2.3 Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Arbeitssicherheit haben höchste Priorität. Die Geschäftspartner*innen gewährleisten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.
2.4 Qualifizierung
Die Geschäftspartner*innen unterstützt und fördert Maßnahmen zur Qualifizierung der Mitarbeitenden, die geeignet sind, das für die Arbeitstätigkeit wesentliche berufliche und fachliche Wissen zu erweitern und zu vertiefen.
2.5 Rechtliche Vorgaben Quellenland
Es können ggf. gesetzliche Vorgaben bestehen, die das Heimatland der ausländischen Mitarbeitenden an die internationale Migration von Arbeitskräften richtet. Die Geschäftspartner*innen halten sich an diese Vorgaben und setzen diese in bestmöglicher Synchronisation mit den inländischen gesetzlichen Rahmenbedingungen um.
2.6 Abwerbung von ausländischem Fachkräftepersonal
Die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten stellt für deutsche Arbeitgeber*innen ein kostenintensives, ressourcenzerrendes Unterfangen dar. Mit ihrem Investment in ausländische Pflegekräfte leisten diese Arbeitgeber*innen einen Beitrag, um den Fachkräftemangel im deutschen Gesundheitswesen zu lindern. Darum unterlassen die Geschäftspartner*innen der GLOBOGATE die gezielte, aktive Abwerbung von ausländischen Fachkräften, die neu in Deutschland sind und somit erst eine kurze Anstellungsdauer bei einem anderen Unternehmen durchlaufen konnten.
3. Migrationsrechtliche Grundsätze
3.1 Aufenthaltserlaubnis
Die Geschäftspartner*innen unterstützen jegliche Maßnahmen, die sich aus den Erfordernissen aus dem Antrag zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ihrer international angeworbenen Mitarbeiter*innen ergeben. Insbesondere leisten sie bestmögliche Unterstützung, damit die für einen langfristigen Aufenthalt notwendig zu erfüllenden Bedingungen von den international angeworbenen Mitarbeiter*innen erfüllt werden können.
3.2 Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung
Die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung ist für Fachkräfte aus Drittstaaten von größter Bedeutung. Die Geschäftspartner*innen schaffen die geeigneten Rahmenbedingungen und ermöglicht Maßnahmen, damit die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung in angemessenem Zeitrahmen und mit bestmöglichen Resultaten erfolgreich abgeschlossen werden kann.
3.3 Integration
Internationale Migration von Arbeitskräften ist mit diversen Zusatzaufwänden verbunden und verlangt von den beteiligten Parteien ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität. Insbesondere die migrierenden Fachkräfte verlassen mit wenig Hab und Gut und finanziellen Ressourcen ihre Heimat und Familien und betreten ein völlig unbekanntes und in vielfacher Weise (kulturell, sozial, sprachlich, meteorologisch, etc.) unterschiedliches Arbeits- und Lebensumfeld. Die Geschäftspartner*innen sorgen für eine Willkommenskultur, die sowohl im Arbeitsumfeld als auch in der privaten Umgebung die bestmögliche Integration der ausländischen Mitarbeiter*innen ermöglicht. Dazu haben die Geschäftspartner*innen ein umfassendes Integrationskonzept zu erstellen und umzusetzen.
3.4 Rechtliche Vorgaben Quellenland
Es können ggf. gesetzliche Vorgaben bestehen, die das Heimatland der ausländischen Mitarbeitenden an die internationale Migration von Arbeitskräften richtet. Die Geschäftspartner*innen halten sich an diese Vorgaben und setzen diese in bestmöglicher Synchronisation mit den inländischen gesetzlichen Rahmenbedingungen um.
GLOBOGATE, Zug
1 Juni 2024
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